- FF Admin DA
- Zugriffe: 209
Information vorbeugender Brandschutz
Wir möchten aus gegebenen Anlassfall in der Schweiz nochmals auf den vorbeugenden Brandschutz hinweisen. Quelltext wurde aus dem Internet übernommen.
Auszug: § 82b der österreichischen Gewerbeordnung (GewO)
Dieser regelt die wiederkehrende Überprüfung von gewerblichen Betriebsanlagen, die alle fünf Jahre stattfinden muss, um zu gewährleisten, dass sie dem Genehmigungsbescheid und den geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Diese Prüfpflicht dient der Sicherheit, Rechtskonformität und dem Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Umwelt und muss vom Anlageninhaber selbst veranlasst werden, wobei eine Prüfbescheinigung der Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.
Die Prüfung muss alle fünf Jahre erfolgen, beginnend mit der Rechtskraft des Bescheids.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die vor einem Brand ergriffen werden, um dessen Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen zu verhindern oder zu minimieren, indem sie Leben, Umwelt und Sachwerte schützen. Er gliedert sich in bauliche (z.B. Brandwände, Fluchtwege), organisatorische (z.B. Schulungen, Brandschutzpläne) und anlagentechnische (z.B. Brandmelde-, Sprinkleranlagen) Bereiche und schafft die Grundlage für die Sicherheit von Menschen und Gebäuden.
Die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes:
Brandschutz im Betrieb – Sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet?
§ 82b GewO – Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen | Brandschutz.at
Baulicher Brandschutz: Maßnahmen, die direkt in die Bausubstanz integriert sind, wie die Wahl feuerbeständiger Baustoffe, die Errichtung von Brandabschnitten und die Planung von Flucht- und Rettungswegen.
Organisatorischer Brandschutz: Organisatorische Regelungen und Abläufe, z.B. die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Brandschutzordnungen und die Durchführung von Mitarbeiterschulungen.
Anlagentechnischer Brandschutz: Technische Systeme zur Früherkennung und Brandbekämpfung, wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie automatische Löschanlagen
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Bei versperrten Tiefgaragen und bei Aufzugsanlagen sollten nach Vorschrift ein sogenannter FW-Tresor für den Feuerwehreinsatz im Außenbereich montiert werden.
Des Weiteren müssen alle Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen frei gehalten werden.

