Wie oft muss ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen und was wird überprüft
GESETZLICH GEREGELT: REGELMÄSSIGE WARTUNG VON FEUERLÖSCHER
Feuerlöscher müssen in Österreich nach gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die Überprüfung wird mit einer Prüfplakette nach ÖNORM F 1053 am Gerät dokumentiert und auf dieser auch der Zeitpunkt der Überprüfung sowie der nächstfälligen Überprüfung ersichtlich ist. Dies gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Feuerlöscher in Betrieben.
WAS WIRD BEI EINER WARTUNG VON TRAGBAREN FEUERLÖSCHERN ÜBERPRÜFT?
Prinzipiell gilt, dass die Wartung tragbarer Feuerlöscher ausschließlich durch einen Sachkundigen gemäß ÖNORM F 1053 durchgeführt werden darf. Folgende Kriterien werden geprüft:
- allgemeiner Zustand und Gesamteindruck
- äußerliche Roststellen, Verfärbungen und Risse
- Vollständigkeit der Beschriftung und des Schutzanstrichs
- Optik von Sicherungen, Auslösearmaturen und Schläuchen
- Zustand von Anschlüssen, Dichtungen, Halterung und Gewinde
- Volumen und Gewicht
- Sauberkeit von Löschschlauch und Austrittsdüse
- Einhaltung von vorangegangenen Prüffristen
- Gängigkeit der Armaturen
- Zustand des Löschmittels
Quelldatei https://www.kfv-brandschutz.at/news/richtige-wartung-von-feuerloeschern/