Merkblatt Brandmeldeanlagen
Vermeiden von Fehl- und Täuschungsalarmen
Betriebliche Maßnahmen
- Aufklärung aller Bediensteten über das Vorhandensein, die Funktion und das Schutzziel der Brandmeldeanlage.
- Im Hotelbetrieb sollte ein Hinweisschild im Zimmer die Gäste aufklären.
- Vor Arbeiten, bei denen mit dem Auftreten eines Täuschungsalarms zu rechnen ist (z.B. Schweißen, Schneiden, Löten, Arbeiten mit Staubentwicklung, Probelauf eines Dieselaggregates, Arbeiten, bei denen Dämpfe und Aerosole freigesetzt werden), sind die jeweiligen Meldergruppen (oder Melder) abzuschalten.
- Melderabschaltungen dürfen nur von befugten Personen (z. B. Brandschutzbeauftragter, Aufsichtsdienst) vorgenommen werden. Zudem sind im nicht mehr automatisch überwachten Bereich verstärkte Kontrollen notwendig. Vor dem Wiedereinschalten der abgeschalteten Meldergruppen sind die betroffenen Räume zu kontrollieren und allenfalls zu lüften.
Technische Maßnahmen
- Ausnützen der Möglichkeit einer Interventionsschaltung (Verzögerte Alarmweiterleitung). Wenn die Vorrausetzung für eine Interventionsschaltung (laut Verordnung der Landesregierung vom 08. Mai 2007) gegeben sind, kann die Verzögerung der Alarmweiterleitung eigenverantwortlich aktiviert werden.
- Wartung der Brandmeldeanlage jährlich, Revision alle 2 Jahre.
- Sind die richtigen Melder montiert? Eine Nutzungsänderung macht möglicherweise einen Wechsel der Melderart erforderlich (z. B. Umbau eines Büros in eine Teeküche – Wechsel des Rauchmelders gegen einen Wärmemelder).
- Ein Versetzen von Meldern kann zu einer massiven Verbesserung führen, wenn z.B. Melder durch Dampfentwicklung wiederholt ausgelöst werden.
- Zwei – Gruppenabhängigkeit schaffen: In gerechtfertigten Fällen können zwei Bedienungsgruppen einander zugeordnet werden. Der Brandalarm wird dann erst nach Ansprechen beider Bedienungsgruppen weitergeleitet.
- Der Einbau von Überspannungs - Schutzelementen verhindert Fehlalarme, die durch Gewitter bzw. Schaltüberspannungen hervorgerufen werden.
Fehl- und Täuschungsalarme verursachen Ärger und Kosten!
Ihre Feuerwehr berät Sie gerne!
Landesfeuerwehrverband Tirol: ( 05262/6912 DW 111
Landesfeuerwehrinspektorat Tirol: ( 05262/6912 DW 312
Stand: 13.03.09